Waffenrechtliche Gutachten für Sportschützen und Jäger

Die Nutzung von Schusswaffen geht stets mit einer erheblichen Verantwortung einher, da sie leicht dazu führen kann, Menschen zu verletzen oder gefährliche Situationen zu schaffen. Aus diesem Grund erfordert der Staat in bestimmten Fällen eine waffenrechtliche Prüfung. Mein Name ist Sabine Saltenberger ich bin Diplom-Psychologin und biete spezielle Untersuchungen in diesem Bereich an.

Gutachten zur Klärung von Zweifeln an der persönlichen Eignung gemäß Waffengesetz §6 Abs. 2

Ob Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis für berufliche Zwecke, wie beispielsweise im Sicherheitsdienst, oder aus persönlichen Gründen als Sportschütze oder Jäger beantragen möchten, es gibt verschiedene Gründe, warum Sie eine solche Erlaubnis benötigen könnten. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es jedoch äußerst detaillierte gesetzliche Vorschriften, die den Erwerb und Besitz von Waffen regeln.

Die persönliche Eignung gemäß § 6 des Waffengesetzes kann aus verschiedenen Gründen infrage gestellt werden, wie beispielsweise aufgrund des Alters (unter 25 Jahre) oder aufgrund von Vorfällen, die die Annahme rechtfertigen könnten, dass jemand ungeeignet sein könnte, etwa aufgrund von Alkohol- oder Drogenproblemen, Aggressivität, Suizidalität oder psychischen Erkrankungen. In solchen Fällen kann die Waffenbehörde die Anordnung eines waffenrechtlichen Eignungsgutachtens zur Klärung der Eignungszweifel verlangen.

Ein waffenrechtliches Gutachten bietet die Möglichkeit, diese Zweifel gegenüber der Behörde auszuräumen und die persönliche Eignung nachzuweisen.

Falls Sie ein fachpsychologisches Gutachten in dieser Angelegenheit benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gutachten zur persönlichen Eignung für Personen unter 25 Jahren gemäß Waffengesetz §6 Abs. 3

Gemäß §6 Abs. 3 müssen Personen, die jünger als 25 Jahre sind, nachweisen, dass sie die persönliche Eignung zum Besitz von Waffen besitzen. Diese Regelung gilt nicht für Jäger und Sportschützen, die bereits mit 18 Jahren Waffen erwerben und führen dürfen.

Amtlich anerkannte waffenrechtliche Gutachten

Ein amtlich anerkanntes waffenrechtliches Gutachten ermöglicht es Ihnen, die persönliche Eignung trotz der genannten Faktoren nachzuweisen. Mit einem „positiven“ Gutachten werden die Zweifel an der Eignung gegenüber der Behörde ausgeräumt.

Ablauf der waffenrechtlichen Begutachtung

Die Begutachtung besteht aus zwei Teilen: einer Voruntersuchung anhand vorhandener Unterlagen und einer persönlichen Untersuchung.

Bitte bringen Sie zum persönlichen Termin Ihren Personalausweis mit. Am Untersuchungstag durchlaufen Sie folgende Schritte:

  • Ausfüllen eines Persönlichkeitsfragebogens
  • Gegebenenfalls weitere psychologische Testverfahren
  • Ein Gespräch mit der Gutachterin

Planen Sie etwa zwei bis drei Stunden für Ihren Besuch bei uns ein. Spätestens innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie Ihr aussagekräftiges Gutachten, das Sie bei Ihrer zuständigen Behörde vorlegen können.

Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre waffenrechtliche Erlaubnis erfolgreich zu beantragen oder den Widerruf Ihrer Erlaubnis zu verhindern. Mir ist eine persönliche und maßgeschneiderte Betreuung meiner Kunden besonders wichtig. Daher nehme ich mir Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen eine umfassende Beratung zu bieten. Ich verstehe, dass jeder Fall einzigartig ist, und passe meine Dienstleistungen an Ihre individuellen Bedürfnisse an.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin für Ihre eignungspsychologische Begutachtung im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz zu vereinbaren. Ich stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Vorteile für Sie:

Inhalte der Untersuchung:

Kosten für die waffenrechtliche Begutachtung:

Die Kosten für eine waffenrechtliche Begutachtung variieren je nach individueller Fragestellung der Behörde und anderen Faktoren. Gerne erstelle ich Ihnen ein transparentes, auf Ihren Einzelfall zugeschnittenes Angebot.

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